Ihr Recht auf Sachverstand – Unterstützung für Betriebsräte

Warum Sachverstand für Betriebsräte unerlässlich ist

Es ist ganz normal, dass Betriebsräten manchmal das erforderliche rechtliche und fachliche Wissen fehlt, um ihre Aufgaben im Sinne der Beschäftigten und des Betriebs vollständig zu erfüllen. Trotzdem darf der Betriebsrat seine Aufgaben nicht einfach ablehnen oder sie nur halbherzig und unzureichend erledigen.

Wir stellen Ihnen bei Bedarf Sachverständige zur Verfügung, die sowohl umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich als auch zum angefragten Thema und darüber hinaus vorweisen können. Unsere Stärke liegt darin, gemeinsam mit Ihnen praxistaugliche und rechtssichere Lösungen für Ihre Aufgaben zu erarbeiten. Gleichzeitig vermitteln wir Ihnen das nötige Wissen, um alle Fragen zum angefragten Thema umfassend beantworten zu können.

Unser Ziel ist es, Sie umfassend und kompetent zu unterstützen und gemeinsam nachhaltige und erfolgreiche Lösungen zu finden.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir bieten Ihnen die Unterstützung, die Sie brauchen, um Ihre Aufgaben rechtssicher und erfolgreich zu erfüllen.

EXTERNER SACHVERSTAND

Wir stellen Ihnen erfahrene Sachverständige zur Verfügung, die Sie in spezifischen Themen unterstützen.

STÄNDIGER SACHVERSTAND

Begleitung in langfristigen Projekten, wie bei der Einführung von Künstlicher Intelligenz.

WISSENSVERMITTLUNG

Wir vermitteln Ihnen das nötige Wissen, um Ihre Aufgaben umfassend und rechtssicher zu erfüllen.

IHR Recht auf Sachverstand

Gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG können Sie Sachverständige hinzuziehen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung Ihrer Aufgaben erforderlich ist. Die Kosten trägt der Arbeitgeber gemäß § 40 BetrVG.

Wie können wir Ihnen helfen?

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