Musteraushang zur Rente mit 63

Rente mit 63 – Diese Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer

[su_spacer size="30"]

Ab 1. Juli 2014 ist es soweit, die Rente mit 63 tritt in Kraft. Damit können Beschäftigte nun 2 Jahre früher abschlagsfrei in den Ruhestand gehen, wenn sie 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Für ab 1953 geborene Versicherte wird die Altersgrenze von 63 Jahren schrittweise auf 65 Jahre angehoben.

[su_spacer size="30"]

Was wird in die 45 Jahre eingerechnet?

  • Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung,
  •  Zeiten der geringfügigen, nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung (anteilige Berücksichtigung),
  • Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus selbstständiger Tätigkeit,
  • Zeiten mit freiwilligen Beiträgen, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung bzw. selbständigen Tätigkeit vorhanden sind,
  • Zeiten der Wehr- oder Zivildienstpflicht,
  • Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen,
  • Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes,
  • Zeiten, in denen Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit (zum Beispiel Krankengeld, Verletztengeld) oder Übergangsgeld bezogen wurden,
  • Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung,
  • Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld und Winterausfallgeld,
  • Zeiten des Bezugs von Insolvenzgeld und Konkursausfallgeld (Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers),
  • Ersatzzeiten

[su_spacer size="30"]

Was wird nicht angerechnet?

  • Anrechnungszeiten von Schul-, Fachschul- oder Hochschulbesuch
  •  Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder ALG II

[su_spacer size="30"]

Wer wird benachteiligt?

Krankenschwestern und Altenpfleger können nicht mit 63 Jahren in Rente gehen. Grund dafür: Die Ausbildungszeiten wurden bis 2007 nicht bei der Rentenkasse angerechnet.

[su_spacer size="30"]

Die Rente beantragen

Aufgrund des großen Interesses sollten Sie so schnell wie möglich die Rente mit 63 beantragen. Das Antragsformular kann telefonisch beantragt werden (0800/10 00 48 00).

Mit dem Antrag müssen Sie zusätzlich eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses,  Steueridentifikationsnummer, sowie Anschrift der Krankenkasse und die Versichertennummer einreichen.

[su_spacer size="30"]

Musteraushang für Betriebsrat und Personalrat

Rente mit 63 - Inklusive Aushang

[su_spacer size="20"]
Diese Informationen sind für Sie als Musteraushang vorbereitet. Dieser kann wie gewohnt heruntergeladen, nach Bedarf angepasst und ausgedruckt werden.

[su_spoiler title="Download für Betriebsräte" style="fancy" icon="caret"]

[/su_spoiler]

[su_spoiler title="Download für Personalräte" style="fancy" icon="caret"]

[/su_spoiler]

[su_spacer size="30"]