Recht haben, Rechte durchsetzen, Recht bekommen

3. Themen- und Netzwerktag 2025 für Betriebsräte

Zentrale Aufgabe des Betriebsrats ist es, die Rechte der Beschäftigten zu schützen und konsequent durchzusetzen. Dies erfordert nicht nur ein fundiertes Wissen über die eigenen Rechte, sondern auch die Fähigkeit, diese zielgerichtet und effektiv einzusetzen.

In einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt ist es unerlässlich, stets über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und die neueste Rechtsprechung informiert zu sein. Nur so kann der Betriebsrat seine Rolle als Vertretung der Belegschaft optimal wahrnehmen und sicherstellen, dass die Interessen der Beschäftigten bestmöglich gewahrt werden.

SEMINARZEIT

09.00 - 16.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Übersicht über die Rechte der Beschäftigten

  • Relevante Urteile und ihre praktische Bedeutung

Rechte des Betriebsrates

  • Vom Informationsrecht zum Selbstverwaltungsrecht
  • Aktuelle Rechtsprechung

Strategien zur Rechtsdurchsetzung

  • Kommunikation und Verhandlungsführung
  • Methoden und Techniken, um die Rechte der Beschäftigten effektiv zu verteidigen

Verfahren zur Rechtsdurchsetzung

  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit – Grenzüberschreitungen
  • Verfahren nach §§ 23, 119 und 121 BetrVG

Praxisnahe Fallbeispiele

  • Konkrete Beispiele und Lösungsansätze

3. Thementag für Betriebsräte in Chemnitz

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

PDF

1001-36-56 02.09.2025 Chemnitz
Business-Hotel Artes
220,- € 100,- € Ausschreibung/
Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.

3. Netzwerktag für Betriebsräte des DRK, ASB, Falck in Chemnitz

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

PDF

1011-36-33 03.09.2025 Chemnitz
Business-Hotel Artes
220,- € 100,- € Ausschreibung/
Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

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