Professioneller Umgang und Gesprächsführung mit Suchterkrankten im Betrieb

Gespräche mit Suchtgefährdeten und -erkrankten erfolgreich führen

Arbeitsunfälle und krankheitsbedingte Fehlzeiten durch Alkohol, Drogen oder Medikamente nehmen seit Jahren zu. Verbote allein können das Problem nicht lösen. Gefragt sind konstruktive Alternativen und präventive Maßnahmen zum Thema „Sucht“.

Betriebsräte haben hier wirksame Mitbestimmungs- und Vorschlagsrechte im Rahmen des betrieblichen Gesundheits- und ggf. Wiedereingliederungsmanagements. Dazu sind grundlegende Kenntnisse über Entstehung, Verlauf und Therapie von Suchterkrankungen erforderlich. Um die in der Regel sensiblen Gespräche mit Betroffenen angemessen führen zu können, benötigen Betriebsräte darüber hinaus besondere kommunikative Kompetenzen.

Hier setzt unser Seminar an. Lernen Sie, Gespräche mit Suchtgefährdeten und Erkrankten professionell vorzubereiten, einfühlsam und klar zu führen und Betroffenen Perspektiven aufzuzeigen, ohne ungewollt in eine Therapeutenrolle zu geraten.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Hintergrundwissen

  • Basisinformationen zum Thema „Sucht“ (Entstehung, Suchtmittel, Erkrankungen und Therapiemöglichkeiten)
  • Arbeitsrechtliche Aspekte
  • Wie erkenne ich Suchtgefährdete?
  • Betriebsvereinbarungen zum Thema „Sucht“

Gelingende Kommunikation: Grundlagen

  • Auf die Haltung kommt es an: Selbstsicherheit und Wertschätzung
  • Verständlich reden, klug fragen und aufmerksam zuhören
  • Verbale und nonverbale Kommunikation

Gesprächsführung

  • Klärungs- und/oder Fürsorgegespräch?
  • Gesprächsphasen kennen und aktiv gestalten
  • Veränderungsnotwendigkeit aufzeigen
  • Umgang mit starken Gefühlen, Widerstand und Leugnung

Fallbeispiele und Praxisübungen

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

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305a-42-01 19.08. - 21.08.2025 Zeulenroda-Triebes
Bio-Seehotel Zeulenroda
1565,- € 1240,- € 124,- € Ausschreibung/Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

Die Freistellung der Personalratsmitglieder sowie die Kostentragungspflicht erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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