Beratung, Problem- und Konfliktlösung für Betriebsräte und weitere Gremien

Gelingende Beratungs-, Problem- und Konfliktlösegespräche

Das Betriebsverfassungsgesetz erwartet von Betriebsräten im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit aktiven Einsatz zur Vermeidung und Lösung von Konflikten (vgl. u. a. BAG-Beschluss vom 15.8.2012, Az. 7 ABR 16/11).

Handlungsbedarf entsteht, wenn fachliche Differenzen zwischen Gremium und Arbeitgeber:in durch zwischenmenschliche Spannungen verstärkt werden. Betriebsräte sind aber auch bei Konflikten im eigenen Gremium und in der Beratung und Unterstützung von Beschäftigten gefragt. Diese wenden sich in Konfliktsituationen oft hilfesuchend an das Gremium, mitunter mit gravierenden Beschwerden und Nöten (z. B. bei Mobbing oder Suchtproblemen).

Um ihren gesetzlichen Aufgaben in solchen Fällen gerecht werden zu können, benötigen Betriebsräte neben grundlegenden Rechtskenntnissen spezielles kommunikatives Handwerkszeug, gerade im Bereich „Gesprächsführung“. Der konstruktive Umgang mit Kritik, starken Gefühlen und festgefahrenen Situationen ist zwar nicht leicht – aber erlernbar.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Was sagt das Betriebsverfassungsgesetz zu den Themen „Beratung, Problem- und Konfliktlösung“?
  • Spezialfall Beschwerdemanagement (§§ 84/85 BetrVG)

Psychologische Grundlagen

  • Abgrenzung Problem – Konflikt
  • Entstehung und Folgen von konfliktbedingtem Stress
  • Konfliktarten und -dynamiken
  • Wirksame Deeskalation

Gelingende Beratungs-, Problem- und Konfliktlösegespräche

  • Handwerkszeug zur erfolgreichen Vor- und Nachbereitung schwieriger Gespräche
  • Gesprächsphasen verstehen und aktiv gestalten
  • Frage- und Gesprächsführungstechniken
  • Was tun, wenn gar nichts mehr geht?

Übung anhand von Praxisfällen

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
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Seminarpreis
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803-11-08 14.05. - 16.05.2024 Zwickau
First Inn Zwickau
1405,- € 1140,- € 110,- € Ausschreibung/Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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