Veranstaltungsinformationen
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Seminarpreis
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906-w-03 | 01.09.2022 | Online-Seminar | 145,- € | Ausschreibung/ Anmeldung |
Alle Preise pro Person zzgl. MwSt.
Im Herbst 2022 werden wieder die Vertrauensleute der Schwerbehinderten-vertretungen (SBV) gewählt. Dies ist auch für erprobte Wahlvorstände eine echte Herausforderung: SBV-Wahlen erfolgen nach ganz eigenen Regeln auf Grundlage des SGB IX und der Wahlordnung.
Das vereinfachte Wahlverfahren ist in Betrieben mit bis zu 50 schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeitenden anzuwenden.
Wer darf wählen und wer kandidieren? Wie viele Stellvertreter sind zu wählen und wer entscheidet darüber? Diese und weitere Fragen werden wir im Seminar beantworten. Sie erhalten das erforderliche Wissen für die Vorbereitung und Durchführung der SBV-Wahl. Damit steht einer unkomplizierten und rechtssicheren SBV-Wahl nichts mehr im Wege.
Die Dokumente zur SBV-Wahl werden zur individuellen Bearbeitung digital zur Verfügung gestellt.
Das Wahlverfahren
- Welche Besonderheiten sind zu beachten?
Vorbereitung der Wahl
- Wer lädt zur Wahlversammlung ein?
- Erstellung der Wählerliste?
- Einladung zur Wahlversammlung
- Barrierefreiheit der Wahlversammlung
Die Wahlversammlung
- Wahlleitung
- Anzahl der Stellvertreter
- Kandidatenvorschläge
- Erstellen der Stimmzettel
- Durchführung der Wahl der SBV und der Stellvertreter
Nach der Wahl
- Nachbereitung der Wahl und Dokumentation
- Benachrichtigung und Bekanntgabe der Gewählten
Außerdem
- Aktuelle Rechtsprechung zur SBV-Wahl
Seminarinformationen
Seminarzeit
Verwendete Software
Teilnahmelink wird nach Anmeldung an die angegebene E-Mailadresse versandt, die Software muss nicht gekauft werden
Benötigte Arbeitsmittel
Internetzugang, PC-Arbeitsplatz, evtl. Kamera (nicht zwingend notwendig), Mikrofon für Rückfragemöglichkeit
Freistellung für das Online-Seminar
Das Seminar vermittelt notwendige Kenntnisse für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung. Die Freistellung erfolgt nach § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX. Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Hinweis zur Anmeldung
Die Anmeldung soll schriftlich mindestens 1 Wochen vor dem geplanten Seminarbeginn bei uns eingehen. Kurzfristige Anmeldungen sind auf Anfrage möglich.