Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgebenden

Das zweite Grundlagenseminar zum Arbeitsrecht

Wann muss ich mich bei Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgebenden melden? Wann und wie wird Teilurlaub berechnet? Wann verfällt Urlaub? Muss mein:e Arbeitgebende:r mir Teilzeitarbeit gewähren? Wie ist die rechtliche Situation bei befristeten Arbeitsverträgen?

Diese und zahlreiche weitere praxisrelevante Fragen zu arbeitsvertraglichen Rechten und Pflichten für Arbeitgebende und Beschäftigte werden immer wieder an Betriebsräte herangetragen. Sie sind Inhalt dieses Seminars – gewohnt verständlich und praxisnah aufbereitet.

Die Seminarteilnehmenden erhalten nicht nur einen Überblick über einschlägige Rechtsnormen und die aktuelle Rechtsprechung zum Thema, sondern auch Kenntnisse über Aufbau und Arbeitsweise der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit.

Schauen Sie hinter die Kulissen!

Als besonderes Highlight erwartet Sie während des Seminars ein Besuch am Arbeitsgericht!*

 

*Abhängig vom Seminarort (bei Inhouse-Seminaren) und ob Verhandlungen zu diesem Zeitpunkt öffentlich durchgeführt werden.

 

 

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Pflichten von Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in aus dem Arbeitsvertrag

Bundesurlaubsgesetz (BUrIG)

  • Grundsätze der Urlaubsgewährung
  • Verfall von Urlaubsansprüchen
  • Abgeltung von Urlaubstagen
  • Aktuelle Rechtsprechung zum BUrlG

Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)

  • Pflichten der Beschäftigten bei Arbeitsunfähigkeit
  • Aktuelle Rechtsprechung zum EFZG

Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

  • Anspruch auf Teilzeit und deren Beantragung (inkl. „Brückenteilzeit“)
  • Erhöhung der Wochenarbeitszeit
  • Befristung von Arbeitsverträgen
  • Aktuelle Rechtsprechung zum TzBfG

Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland

  • Aufbau und Arbeitsweise
  • Blick hinter die Kulissen: Besuch am Arbeitsgericht*

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

PDF

202-29-17 22.10. - 24.10.2024 Leipzig
Dorint Hotel Leipzig
1415,- € 1175,- € 99,- € Ausschreibung/
Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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