Gelingende Gesprächsführung mit Betroffenen von Mobbing und sexueller Belästigung

Sensible Gesprächsführung bei Mobbing und sexueller Belästigung im Betrieb

Dieses Seminar bieten wir Ihnen aktuell als Inhouse-Seminar an.

Seminar-Nummer: 304a

Gespräche, die betriebliche Interessenvertretungen bei Verdacht auf Mobbing oder sexuelle Belästigung mit Beschäftigten führen, sind sehr herausfordernd. Sensible, evtl. arbeits- und strafrechtlich relevante Themen stehen im Raum, verbunden mit starken Emotionen.

Betriebsräte benötigen in solchen Situationen neben rechtlichen Kenntnissen ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten. Diese vermitteln wir in diesem neu konzipierten Seminar.

Freuen Sie sich auf spannendes Hintergrundwissen zum Thema „Gesprächsführung und Kommunikation“, verbunden mit Fallbeispielen und praktischen Übungen. Lernen Sie, Sachverhalte sensibel zu klären und Betroffenen Hilfestellung für weitere Schritte anzubieten, ohne die Grenze zu einem therapeutischen Ansatz zu überschreiten.

INHOUSE-SEMINARE – IHRE VORTEILE

Frei wählbare Termine

Maßgeschneiderte Inhalte

An einem Seminarort Ihrer Wahl

Förderung der Teambildung

Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld

Festpreis für Ihr Gremium

SIE HABEN FRAGEN?

Telefon: 037207 / 65 12 81
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Inhalt des Seminars

Grundlagen

  • Definition/Abgrenzung der Begriffe „Mobbing“ bzw. „sexuelle Belästigung“
  • Relevante Rechtsnormen, z. B. AGG, ArbSchG und BetrVG (Kurzüberblick)
  • Handlungsmöglichkeiten Betroffener

Das K4-Kommunikationskonzept: vier Schritte zur gelingenden Kommunikation

  • „Wie tickt der Mensch?“ Kommunikation und Stress
  • Auf die Haltung kommt es an: Selbstsicherheit und Wertschätzung
  • Verbale und nonverbale Kommunikation
  • Werkzeugkasten „Gelingende Kommunikation“

Gesprächsführung mit Betroffenen

  • Gesprächsphasen kennen und aktiv gestalten
  • Frage- und Gesprächsführungstechniken
  • Chancen und Risiken von Mediation
  • Was tun, wenn nichts mehr geht? Umgang mit starken Gefühlen
  • Grenzen kennen und setzen: Empathie und Beratung ja – Therapie nein!

Fallbeispiele und Übungen

Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

Die Freistellung der Personalratsmitglieder sowie die Kostentragungspflicht erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

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