Gelingende Gesprächsführung mit Betroffenen von Mobbing und sexueller Belästigung

Sensible Gesprächsführung bei Mobbing und sexueller Belästigung im Betrieb

Gespräche, die betriebliche Interessenvertretungen bei Verdacht auf Mobbing oder sexuelle Belästigung mit Beschäftigten führen, sind sehr herausfordernd. Sensible, evtl. arbeits- und strafrechtlich relevante Themen stehen im Raum, verbunden mit starken Emotionen.

Betriebsräte benötigen in solchen Situationen neben rechtlichen Kenntnissen ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten. Diese vermitteln wir in diesem neu konzipierten Seminar.

Freuen Sie sich auf spannendes Hintergrundwissen zum Thema „Gesprächsführung und Kommunikation“, verbunden mit Fallbeispielen und praktischen Übungen. Lernen Sie, Sachverhalte sensibel zu klären und Betroffenen Hilfestellung für weitere Schritte anzubieten, ohne die Grenze zu einem therapeutischen Ansatz zu überschreiten.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Grundlagen

  • Definition/Abgrenzung der Begriffe „Mobbing“ bzw. „sexuelle Belästigung“
  • Relevante Rechtsnormen, z. B. AGG, ArbSchG und BetrVG (Kurzüberblick)
  • Handlungsmöglichkeiten Betroffener

Das K4-Kommunikationskonzept: vier Schritte zur gelingenden Kommunikation

  • „Wie tickt der Mensch?“ Kommunikation und Stress
  • Auf die Haltung kommt es an: Selbstsicherheit und Wertschätzung
  • Verbale und nonverbale Kommunikation
  • Werkzeugkasten „Gelingende Kommunikation“

Gesprächsführung mit Betroffenen

  • Gesprächsphasen kennen und aktiv gestalten
  • Frage- und Gesprächsführungstechniken
  • Chancen und Risiken von Mediation
  • Was tun, wenn nichts mehr geht? Umgang mit starken Gefühlen
  • Grenzen kennen und setzen: Empathie und Beratung ja – Therapie nein!

Fallbeispiele und Übungen

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

PDF

304a-42-01 11.06. - 13.06.2025 Zeulenroda-Triebes
Bio-Seehotel Zeulenroda
1565,- € 1240,- € 124,- € Ausschreibung/Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

Die Freistellung der Personalratsmitglieder sowie die Kostentragungspflicht erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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