Sicher auftreten und wirksam argumentieren für Betriebsräte und weitere Gremien

Grundlagen der Gesprächsführung

Ob im eigenen Gremium, in seinen Arbeitsgruppen und Ausschüssen, in Gesprächen mit Beschäftigten, Vorgesetzten oder Dritten: Betriebsräte sind permanent gefordert, aufmerksam zuzuhören, Meinungen verständlich zu formulieren und selbstsicher zu vertreten.

Dies verlangt einerseits fundierte Kenntnisse der eigenen Rechte und Pflichten in den jeweiligen Gesprächssituationen. Betriebsräte benötigen andererseits aber auch ein gesundes Maß an Selbstsicherheit und wirksames kommunikatives Rüstzeug, um ihren gesetzlich übertragenen Aufgaben gerecht zu werden.

In diesem Grundlagenseminar geht es um beide Aspekte gelingender Kommunikation. Freuen Sie sich auf prägnante Lehreinheiten, Fallbeispiele sowie Praxisübungen, die Ihnen helfen, das neue Wissen erfolgreich im Arbeitsalltag anzuwenden.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Wann und wie sind Betriebsräte in Gesprächen gefordert?

  • Typische Gesprächssituationen und persönliche Standortbestimmung („Ich in Gesprächen“)
  • Der rechtliche Rahmen: Meine Rechte und Pflichten als Betriebsrat

Grundelemente gelingender Kommunikation

  • „Wie tickt der Mensch?“: Kommunikation und Stress
  • Selbstsicherheit und Wertschätzung
  • Verbale und nonverbale Kommunikation

Wirksam argumentieren

  • „Wen habe ich vor mir?“ – Situations- und zielgruppengerechte Kommunikation
  • Gesprächsbeiträge und Kurzvorträge interessant aufbauen und überzeugend vortragen
  • Umgang mit Nervosität und Lampenfieber

Stimme und Sprechtechnik

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

PDF

801-01-19 22.10. - 24.10.2024 Chemnitz
Hotel an der Oper Chemnitz
1260,- € 1065,- € 87,- € Ausschreibung/
Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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