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Steigender Arbeitsaufwand, Beschäftigungsabbau und krankheitsbedingte Ausfälle - diese und andere Faktoren führen in der Praxis oft zu Überlastung und Gefährdung von Arbeitnehmern. Hiervon sind auch die Dienststellenleiter betroffen: Wann sollte ihnen eine Überlastung bzw. Gefährdung angezeigt werden? Mit welchen Konsequenzen müssen Beschäftigte rechnen, wenn sie ihrem Dienststellenleiter Gefährdungen nicht oder nicht rechtzeitig anzeigen? Welche rechtlichen Regelungen bestehen hierzu und wie sollte der Personalrat damit umgehen?
Diesen und weiteren Fragen zum Thema „Überlastungs- und Gefährdungsanzeige“ widmet sich dieses Seminar. Besondere Aufmerksamkeit haben dabei Haftungsfragen: Was ist die mögliche Konsequenz, wenn der Personalrat Arbeitnehmer falsch berät und diese dadurch Nachteile erleiden? Kann der Personalrat als Gremium zu Schadenersatz verpflichtet werden und welche Kosten muss er im Schadensfall tragen?
Themenschwerpunkte
Haftung der Arbeitnehmer
- Grenzen der Arbeitnehmerhaftung
- Das Drei-Stufen-Haftungsmodell
- Innerbetrieblicher Schadensausgleich
- Forderungen von Dritten gegenüber AN
- Haftungsbeschränkung (Tarifvertrag, Dienststellenvereinbarung)
- Haftung von Beamten
Überlastungsanzeige und Gefährdungsanzeige
- Was ist eine Überlastungsanzeige? Was ist eine Gefährdungsanzeige?
- Rechtswirkung und Folgen einer Überlastungsanzeige bzw. Gefährdungsanzeige
- Voraussetzung zum Erstellen einer Überlastungsanzeige bzw. Gefährdungsanzeige
- Haftungsrechtliche Aspekte – Arbeitnehmerhaftung. Wann können Arbeitnehmer
haftbar gemacht werden? - Pflichten des Dienststellenleiters
Haftung der Dienststelle – Organisationsverschulden der Dienststelle
- Die Rolle des Personalrates (PR) – Handlungsmöglichkeiten beim Vorliegen einer Überlastungsanzeige bzw. Gefährdungsanzeige
- Haftung des Personalrates
- Beispiele aus der Praxis
- Falsche Beratung von Mitarbeitern
- Folgen der Falschberatung für den betroffenen Mitarbeiter
- Schadensersatzansprüche?
- Missachtung der Schweigepflicht des PR
- Folgen für den PR sowie für das PR-Mitglied
- Ausschluss aus dem PR nach § 28 SächsPersVG
- Fristlose Kündigung eines Personalratsmitgliedes
- Streitigkeiten zu Haftungsfragen
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