Gesprächsführung im Prozess des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Gespräche eines BEM souverän und sensibel meistern

Gespräche, die im Prozess des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) geführt werden, sind für alle Beteiligten herausfordernd. Sensible Themen werden behandelt, nicht selten verbunden mit starken Emotionen. Beschäftigte, die nach langwierigen Erkrankungen häufig ihre Entlassung befürchten, erwarten daher in aller Regel vom Betriebsrat besondere Unterstützung.

Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, müssen Betriebsräte mehr als nur ihre Rechte und Pflichten im BEM-Prozess kennen. Ganz wesentlich sind auch spezielle kommunikative Fähigkeiten.

Wie Sie gut vorbereitet an BEM-Gespräche herangehen und in einer wertschätzenden Grundhaltung schwierige Situationen sensibel und souverän meistern können – das vermitteln wir in diesem Seminar.

Freuen Sie sich auf neues Wissen zum spannenden Thema „Kommunikation“ sowie praxisnahe Fallbeispiele und Übungen.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Rechtlicher Rahmen (Kurzüberblick)

  • Ziele und Ablauf des BEM nach 167 SGB IX und § 74 SGB V
  • Welche Rechte und Pflichten hat der Betriebsrat im BEM-Prozess?
  • Wer darf, wer muss an BEM-Gesprächen teilnehmen?
  • Betriebs-/Dienstvereinbarungen zum BEM

Das K4-Kommunikationskonzept: vier Schritte zur gelingenden Kommunikation im BEM

  • „Wie tickt der Mensch?“ Kommunikation und Stress
  • Auf die Haltung kommt es an: Selbstsicherheit und Wertschätzung
  • Verbale und nonverbale Kommunikation
  • Werkzeugkasten „Gelingende Kommunikation“

Gesprächsführung im BEM 

  • Was darf gefragt werden und was nicht?
  • Struktur und Ablauf des BEM-Gesprächs kennen und aktiv gestalten
  • Was tun, wenn nichts mehr geht? Umgang mit starken Gefühlen
  • Nachbereitung und Dokumentation

Übung anhand von Praxisfällen

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

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306a-02-01 18.03. - 20.03.2025 Dresden
Weltemühle - Hotel by Miri´s Dresden
1460,- € 1105,- € 131,- € Ausschreibung/Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

Die Freistellung der Personalratsmitglieder sowie die Kostentragungspflicht erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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