Seminare für Personalräte

Grundlagen- und Spezialwissen für die Personalvertretung

Unser Seminarangebot für Personalräte - Aktuelle Themen mit hohem Praxisanteil!

Sie als Personalrat benötigen neben individuellem Spezialwissen nach dem für Sie geltenden Personalvertretungsrecht auch umfassende Kenntnisse im Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Datenschutz und der Kommunikation. Wir bieten Ihnen dafür alles aus einer Hand - vom offenen Seminar bis zur individuellen Inhouse-Schulung.

Als Seminaranbieter für Personalräte bieten wir eine Vielzahl an Seminar-Themen: von Spezialseminaren zu Aufgaben, Rechten und Pflichten eines Personalrates über arbeitsrechtliche Schwerpunkte bishin zu Datenschutz, Kommunikation und Arbeitsschutz - wir sind Ihr Partner mit langjähriger Erfahrung und viel Praix-Know-how

Das komplette Seminarangebot für Personalräte

Präsenz-Seminare

Unser Seminarangebot, welches aktuell mit Termin in einem Seminarhotel buchbar ist.

Grundlagen für den Personalrat nach BPersVG

PR 1 - Pflichten, Aufgaben und Selbstmanagement des Personalrates (BPersVG)

Grundlagenseminar für neubestellte Personalräte nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz

Grundlagen für den Personalrat im Jobcenter nach BPersVG

Grundlagen zum Arbeitsrecht

Grundlagen des Arbeitsrechts – Arbeitsrecht Teil 1

Grundlagenseminar zum Arbeitsrecht für Betriebsräte und weitere betriebliche Interessenvertreter

Sozialrechtliche Grundlagen des Arbeitsrechts - kompakt

Kompaktes Wissen rund um die sozialrechtlichen Aspekte des Arbeitsrechts

Spezialseminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Suchtprobleme am Arbeitsplatz – Professioneller Umgang mit Suchterkrankten im Betrieb

Seminar zum Thema "Suchterkrankung" - Wie können Betriebsräte & Co. aktiv werden und unterstützen?

Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Ursachen kennen - Mobbing und Belästigung verhindern!

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Aufbau, Durchführung und Nachbereitung eines erfolgreichen BEM

Seminare zum Datenschutz

Seminare zum Thema Kommunikation

Professionelle Verhandlungsführung für Betriebsräte und weitere Gremien

Kommunikationsseminar für erfolgreiches Verhandeln als Interessenvertretung

Online-Seminare

Aktuelle Themen, welche als Online-Seminar buchbar sind.

Online-Seminar: Grundlagen des Arbeitsrechts – Arbeitsrecht Teil 1

Grundlagen des Arbeitsrechts für Betriebsräte und weitere betriebliche Interessenvertreter

Inhouse-Seminare

Diese Seminarthemen sind aktuell auf Wunsch für Ihr Gremium buchbar.

Wahlvorstandsschulung

Inhouse-Seminare speziell für die Arbeit des Personalrates nach SächsPersVG

Inhouse-Seminare speziell für die Arbeit des Personalrates nach BPersVG

Weitere Inhouse-Seminare

Datenschutz im Unternehmen

Datenschutz im Unternehmen – Grundlagen für Betriebsräte und weitere Gremien

Praxisnahes Wissen, Rechte und Pflichten sowie Handlungsmöglichkeiten

Öffentlichkeitsarbeit & die Personalversammlung

K&K Inhouse-Seminare

Alle Seminare können auch als Inhouse-Schulung gebucht werden!

Maßgeschneiderte Themen, individuell angepasst, an einem Wunschort Ihrer Wahl, exklusiv für Ihr Gremium - Das sind die Inhouse-Seminare bei K&K. Sie möchten mehr erfahren oder eine Anfrage stellen? Dann finden Sie hier alle Informationen.

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Wir sind gerne für Sie persönlich da! Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie an. Unser Team hilft Ihnen gerne weiter!

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Informationen und Service

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Ihr Schulungsanspruch

Für Ihr Amt als Interessenvertreter benötigen Sie spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Ihnen anvertrauten Aufgaben ordnungsgemäß und mit dem nötigen Know-how durchzuführen. Dabei gilt vor allem, sich in den Grundlagen des Arbeits- und Bundespersonalvertretungsgesetzes bzw. SächsPersVG bestens auszukennen. Das heißt, Sie als Personalrat haben die Pflicht, sich dieses Grundlagenwissen in geeigneten Schulungen anzueignen.

 

Schulungsanspruch für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung und Personalräte

§ 51 Abs. 1 BPersVG / § 47 Abs. 1 SächsPersVG

Das Bundespersonalvertretungsgesetz schreibt nach § 51 Abs. 1 dem Personalrat das Recht zu, erforderliche Schulungen zu besuchen. Dadurch ist die Dienststelle in der Pflicht, den Personalrat für erforderliche Schulungen freizustellen und die Kosten der Fortbildungsmaßnahme (Seminargebühr, Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung) zu tragen. Gleiches gilt für sächsische Personalräte analog nach dem SächsPersVG nach § 47 Abs. 1.

Erforderlichkeit

Nach § 51 Abs. 1 BPersVG/ § 47 Abs. 1 SächsPersVG ist eine Schulung dann erforderlich, wenn der Personalrat und/oder seine Mitglieder mit dem aktuellen Kenntnisstand nicht in der Lage sind, anfallende Aufgaben zu bewältigen. Für die Aufarbeitung des fehlenden Wissens besteht nun ein erforderlicher Schulungsanspruch.

Grundlagenseminare und Spezialseminare

Dabei sind die Grundlagenseminare zum Arbeitsrecht und dem Bundespersonalvertretungsgesetz/SächsPersVG für alle Personalratsmitglieder erforderlich. Auch Seminare zum Arbeitsschutz, zur allgemeinen Organisation der PR-Arbeit, zu aktuellen Rechtsprechungen sowie soziales und kommunikatives Basiswissen gelten als erforderliche Kenntnisse für das gesamte Gremium. Aufgrund der fortschreitenden Technik und der Ausbreitung der sozialen Medien, auch im Alltag der Dienststelle, gelten Grundlagenseminare zur Arbeitnehmerüberwachung und dem Umgang mit sozialen Netzwerken als ebenso erforderlich.

Spezialseminare sind laut Gesetz nur dann erforderlich, wenn das vermittelte Wissen des Seminars unmittelbar benötigt wird und bisher im Gremium nicht vorhanden ist. Außerdem kann eine thematische Spezialisierung eines einzelnen PR-Mitgliedes den Besuch eines Spezialseminars begründen.

Betriebliche Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit

Bei der terminlichen Entscheidung, wann ein Seminar besucht wird, muss der Personalrat Rücksicht auf die Notwendigkeit der Dienststelle nehmen. Dringende betriebliche Notwendigkeiten, welche gegen einen Seminarbesuch eines PR-Mitgliedes sprechen, können zum Beispiel zu erwartende Saisonspitzen oder eine fehlende Vertretung sein. Auch ist der Seminarbesuch rechtzeitig dem Dienststellenleiter (mindestens 2 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen, damit der dieser genug Zeit hat, den Arbeitsablauf für den Seminarzeitraum umzuorganisieren. Einwände des Dienststellenleiters gegen den Seminarbesuch, z. B. aufgrund von betrieblichen Notwendigkeiten, sollen möglichst von ihm bis zu 14 Tagen nach Unterrichtung durch den PR zu äußern. Zudem muss der Personalrat die Verhältnismäßigkeit der Kosten beachten. Die Maßnahme darf den Dienststellenleiter nicht unverhältnismäßig hoch belasten. Dennoch darf der Arbeitgeber keine Budgetierung von sich aus vornehmen. Dies stellt einen Verstoß gegen die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 46 BPersVG/ § 45 Abs. 1 i.V.m. § 47 Abs. 1 SächsPersVG dar.

Kostenübernahme

Nach § 46 BPersVG/§ 45 Abs. 1 i.V.m. § 47 Abs. 1 SächsPersVG muss die Dienststelle die Kosten tragen. Dazu zählen neben den Seminargebühren die Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie die Reisekosten.