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Die Entgeltfortzahlung bei unverschuldeter Krankheit ist eine der wichtigsten sozialen Leistungen, die Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu erbringen haben. Grundlage ist das 1994 in Kraft getretene Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Es gewährt Arbeitnehmer/innen Rechte, weist ihnen aber auch Nachweis- und Mitwirkungspflichten zu. Welche sind die Wichtigsten?
Wann muss ich mich arbeitsunfähig melden?
Nach § 5 EntgFG ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich (d. h.: ohne schuldhaftes Verzögern) mitzuteilen.
Ab wann muss ein Krankenschein vorgelegt werden?
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
Kann es auch andere Regelungen geben?
Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung von einzelnen Arbeitnehmern früher zu verlangen. Der betroffene Arbeitnehmer kann sich zu diesem Verlangen beim Betriebsrat äußern, wenn er dieses als Willkür erachtet.
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Welche Konsequenzen sind bei Nichteinhaltung der Vorschriften zu befürchten?
Kommt der Arbeitnehmer seiner Nachweispflicht schuldhaft nicht nach, kann der Arbeitgeber von seiner Pflicht zur Entgeltfortzahlung zunächst zurücktreten. Sobald die ärztliche Bescheinigung vorliegt, ist das Entgelt allerdings zu zahlen, rückwirkend vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an. Arbeitnehmer, die mehrfach ihre Anzeige- und Nachweispflichten versäumen, riskieren nach vorausgegangener Abmahnung eine Kündigung!
Übrigens: Die gesetzlichen Vorschriften des EntgFG sind Mindeststandards, die durch freiwillige Absprachen, Arbeitsverträge und Tarifverträge verändert werden können, sofern dies für die Arbeitnehmer nicht zu Nachteilen gegenüber der gesetzlichen Regelung führt. Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter!
Musteraushang für Betriebsrat und Personalrat
Wir haben zu dieser Thematik einen Musteraushang erarbeitet, mit dem Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen ohne viel Aufwand informieren können.
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- Musteraushang - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Word
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