Hinweis: Dieser Artikel ist teilweise veraltet, da durch die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes im September 2021 verschiedene Neuerungen vorgenommen wurden. Wir empfehlen daher folgenden Artikel: https://www.kk-bildung.de/das-neue-bundeselterngeldgesetz-und-elternzeitgesetz/
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird vom Staat weiter vorangetrieben. Ab 01.01.2015 tritt das neue Elterngeld PLUS in Kraft. Damit soll jungen Eltern die Möglichkeit geboten werden, früher Teilzeit in den Beruf zurückzukehren, ohne dabei finanzielle Verluste zu erleiden. Was ändert sich gegenüber dem alten Elterngeld und was ist neu? Wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.
Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus
Möchten Eltern nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten, so wird das mit dem neuen Elterngeld Plus stärker gefördert. Es ersetzt den wegfallenden Teil des Einkommens – höchstens aber bis zur Hälfte des monatlichen Elterngeldes, welches ohne Teilzeitarbeit zusteht. Es gibt also ein Basiselterngeld, welches genau wie das bisherige Elterngeld monatlich 65 Prozent des Verdienstes (Grundlage: Einkommen vor der Geburt) auszahlt und es gibt ab Januar 2015 (gilt für Geburten ab 01.07.2015) das Elterngeld Plus, welches eine Teilzeitarbeit von 25 bis 30 Stunden pro Woche bezuschusst (maximal bis zur vollen Höhe des Basiselterngeldes). Dabei werden aus einem Monat mit Anspruch auf Basiselterngeld zwei Monate mit Anspruch auf das Elterngeld Plus. Kombinationen sind dabei möglich.
Außerdem gibt es den sogenannten Partnerschaftsbonus, durch den der Elterngeldzeitraum zusätzlich gestreckt werden kann. Wenn beide Elternteile pro Woche zwischen 25 und 30 Stunden gleichzeitig arbeiten, erhält jeder nochmals 4 Monate Elterngeld Plus zusätzlich.
Die Kombination von Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus ermöglichen es somit bis zu 28 Monate Leistung zu erhalten.
Berechnungsbeispiele
Alleinerziehende
Alleinerziehende können von dieser Regelung ebenfalls profitieren. Auch die Verlängerung ähnlich der Partnermonate ist für Alleinerziehende möglich, wenn sie in vier aufeinander folgenden Monaten wöchentlich 25 bis 30 Stunden arbeiten.
Elterngeld bei Mehrlingen
Hier gilt die Regel, es wird nur ein Anspruch auf Elterngeld gewährt. Für jedes weitere Kind wird jeweils ein Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro gezahlt.
Elternzeit
Eltern können auch weiterhin eine unbezahlte Auszeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes nehmen. Zwischen dem 3. und dem 8. Lebensjahr kann die Elternzeit nun 24 Monate betragen und ohne Zustimmung des Arbeitgebers beansprucht werden. Dazu muss die unbezahlte Elternzeit nach dem 3. Geburtstag 13 Wochen vorher angemeldet werden.
Stand der Informationen: November 2014
Diese Informationen als Aushang für Sie!
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird vom Staat weiter vorangetrieben. Ab 01.01.2015 tritt das neue Elterngeld PLUS in Kraft. Damit soll jungen Eltern die Möglichkeit geboten werden, früher Teilzeit in den Beruf zurückzukehren, ohne dabei finanzielle Verluste zu erleiden. Was ändert sich gegenüber dem alten Elterngeld und was ist neu? Wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zum aushängen zusammengefasst.
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