E-Learning – Fluch oder Segen

2. Themen- und Netzwerktag 2024 für Betriebsräte

Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt und bringt neue Chancen und Risiken mit sich. Für wiederkehrende Schulungen wird zunehmend E-Learning eingesetzt. Doch für welche Themen eignet sich E-Learning? Welche Anforderungen muss es erfüllen? Welche Rechte hat der Betriebsrat, insbesondere bei der Beauftragung externer Anbieter?

Unser 2. Thementag "E-Learning – Fluch oder Segen" vermittelt praxisnah rechtliche Hintergründe und wichtige Regelungsinhalte für eine Betriebsvereinbarung E-Learning.

SEMINARZEIT

09.00 - 16.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Rechtliche Einordnung

  • Zu welchen Themen sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schulen?
  • Welche Anforderungen stellt der Gesetzgeber an diese Schulungen?
  • E-Learning-Systeme: technische Möglichkeiten, Chancen und Risiken

Beteiligungsrechte des Betriebsrates

  • Informations- und Mitbestimmungsrechte
  • Beauftragung externer Dritter mit der Schulung

Besondere Probleme des E-Learning

  • Digitale Vermittlung praktischer Themen?
  • Sicherstellung der Wissensvermittlung

Weiterbildungssoftware und Datenschutz

  • Möglichkeiten der Arbeitnehmerüberwachung
  • Auswertungsmöglichkeiten

2. Thementag für Betriebsräte in Chemnitz

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

PDF

1001-36-55 20.05.2025 Chemnitz
Business-Hotel Artes
220,- € 100,- € Ausschreibung/
Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.

2. Netzwerktag für Betriebsräte des DRK, ASB, Falck in Chemnitz

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

PDF

1011-36-32 21.05.2025 Chemnitz
Business-Hotel Artes
220,- € 100,- € Ausschreibung/
Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

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