Update Arbeitsrecht

Bestehendes Wissen auffrischen - neue Rechte und Gesetze kennenlernen

Obwohl in den letzten Jahren die Rechtsprechung rund um die Corona-Pandemie viel Raum eingenommen hat, sind 2022 und 2023 auch eine Vielzahl an Urteilen zum Verfall und zur Abgeltung von Urlaub mit hoher Relevanz am BAG gesprochen worden. Weitere Urteile zu dieser Thematik werden erwartet.

Am EuGH sind derzeit (Stand 08/2023) unter anderem Fragen zu Überstunden bei Teilzeitbeschäftigten anhängig, die weitreichende Folgen für dieses Beschäftigtengruppe haben werden. Sie bilden einen weiteren Themenschwerpunkt.

Ebenso werden im Seminar Fragen zur Gestaltung der Arbeitszeit, zum Sonn- und Feiertagsfrei und zur Dienstplangestaltung behandelt.

Hinweis: Dieses Seminar beinhaltet auch Themen, die sehr kurzfristig (durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechungen) relevant werden. Die genannten Schwerpunkte sind daher nur eine erste Auswahl und werden bis zum Termin noch erweitert.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Arbeitszeitrecht

  • Überstunden bei Teilzeitbeschäftigten
  • Urlaub (Verfall und Abgeltung von Urlaubsansprüchen)
  • Elektronische Zeiterfassung (Änderung des ArbZG)

Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Corona-Pandemie – Urteile der 3. Instanz (BAG)

Update zu personellen Einzelmaßnahmen – aktuelle Urteile aus 2023/2024

  • Von Einstellung bis Kündigung
  • Kündigung von Schwerbehinderten

Die Arbeit der SBV

  • Beteiligungsrechte der SBV

Betriebsratsmanagement

  • Datenschutz im BR-Büro – wie wirken sich die Änderungen konkret aus?
  • Rechtsprechung zu den Rechten und Pflichten des Betriebsrates

Vergütung von Betriebsräten

  • Mitbestimmung bei der Eingruppierung?
  • Zulässige und unzulässige Vergütungsbestandteile

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
inkl. ÜN

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

PDF

208-22-08 10.06. - 14.06.2024 Erfurt
Victor’s Residenz-Hotel
2745,- € 2150,- € 125,- € Ausschreibung/
Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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