Suchtprobleme am Arbeitsplatz – Professioneller Umgang mit Suchterkrankten im Betrieb

Seminar zum Thema "Suchterkrankung" - Wie können Betriebsräte & Co. aktiv werden und unterstützen?

Unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten nehmen Arbeitsunfälle und krankheitsbedingte Fehlzeiten seit Jahren zu. Allen Beteiligten ist dabei bewusst, dass Verbote allein das Problem nicht lösen können. Häufig fehlt es jedoch an konstruktiven Alternativen oder an präventiven Maßnahmen. Im Team ist das Problem oft sichtbar, wird aber aus Angst, etwas Falsches zu sagen, nicht angesprochen. Ein offener Umgang mit Suchtproblemen sollte fester Bestandteil der Unternehmenskultur sein.

Als Teil des betrieblichen Gesundheits- und ggf. Wiedereingliederungsmanagements tangiert das Thema „Sucht“ regelmäßig auch die Arbeit des Betriebsrates. Dieser hat nach dem BetrVG auf diesem Gebiet sowohl Mitbestimmungs- als auch Vorschlagsrechte. Um diese sachgerecht wahrzunehmen und die in der Regel sensiblen Gespräche mit Betroffenen angemessen führen zu können, benötigen Betriebsräte einerseits grundlegende Kenntnisse über Entstehung, Verlauf und Therapie von Suchterkrankungen. Andererseits sind besondere Kompetenzen im Hinblick auf die „Gesprächsführung“ erforderlich. Das Seminar vermittelt beide Aspekte des Themas – fachlich fundiert und praxisnah.

SEMINARZEIT

1. Tag: 10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

Hintergrundinformationen zum Thema „Sucht“

  • Zahlen, Daten und Fakten
  • Der Weg in die Sucht – Erkenntnisse der modernen Gehirnforschung zur Entstehung von Suchtverhalten
  • Wirkung von Suchtmitteln – Abhängigkeit und Co-Abhängigkeit
  • Suchterkrankungen und Therapiemöglichkeiten bzw. Suchthilfe außerhalb des Betriebes

Arbeitsrechtliche Situation der Suchterkrankten

  • Entgeltfortzahlung
  • Beweisprobleme – Atemalkohol- bzw. Drogentest
  • Woran erkenne ich suchtgefährdete Mitarbeiter:innen?
  • Disziplinarische Konsequenzen

Gesprächsführung mit Suchtgefährdeten und Erkrankten

  • Grundhaltungen für gelingende Kommunikation
  • Abwägungsprozess des Umfeldes/des Betroffenen
  • Umgang mit Widerstand und Leugnung
  • Fürsorgegespräche/Klärungsgespräche

Gestaltungsmöglichkeiten einer Betriebsvereinbarung

Terminübersicht

Seminar-Nr.

Datum

Ort

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305-42-06 22.10. - 24.10.2024 Zeulenroda-Triebes
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1420,- € 1115,- € 119,- € Ausschreibung/
Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.

Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Das können Sie erwarten!

Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.

Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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