Änderungen des Arbeitsrechts 2024 – Aktuelle Rechtsprechung für die BR-Arbeit

1. Themen- und Netzwerktag 2024 für Betriebsräte

Was bringt uns das Jahr 2024? Welche neuen Gesetze und Verordnungen hat der Gesetzgeber im Jahr 2023 erlassen, die zum 01.01.2024 in Kraft treten? Mit welchen wesentlichen Änderungen und Neuerungen im Arbeits- und Sozialrecht müssen sich Betriebsräte im neuen Jahr auseinandersetzen?

Einen weiteren Schwerpunkt dieses Seminars setzen wir in die Vorstellung einiger wichtiger Urteile aus dem Jahr 2023. Kurz und kompakt werden diese verständlich aufbereitet und präsentiert.

Anhand praktischer Beispiele werden alle Themenschwerpunkte anschaulich dargestellt und diskutiert.

SEMINARZEIT

09.00 - 16.00 Uhr

KONTAKT

037207 / 65 12 81
seminare@kk-bildung.de

Inhalt des Seminars

 

Änderungen im Arbeitsrecht ab 01.01.2024

  • Sozialversicherungsbeiträge 2024
  • Elektronische Zeiterfassung – Änderung des ArbZG
  • Mindestlohnerhöhung
  • Änderungen in der Krankenversicherung
  • Fachkräfteeinwanderungsgesetz
  • Kürzung Elterngeld
  • Befristung – Änderungen im TzBfG

Aktuelle Rechtsprechungen

  • Urlaubsgrundsätze und Verfall von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankten (BAG), Urlaub und Quarantäne (anhängig am EuGH)
  • Mehrarbeit und Überstunden für Mitarbeitende in Teilzeit (EuGH?)

Die 10 wichtigsten Urteile aus dem Jahr 2023, die jeder Betriebsrat kennen sollte

 

1. Thementag für Betriebsräte in Chemnitz

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

PDF

1001-01-50 05.03.2024 Chemnitz
Hotel an der Oper Chemnitz
195,-€ 87,- € Ausschreibung/
Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.

1. Netzwerktag für Betriebsräte des DRK, ASB, Falck in Chemnitz

Seminar-Nr.

Datum

Ort

Seminarpreis
ohne ÜN

zusätzl.
ÜN

PDF

1011-01-27 06.03.2024 Chemnitz
Hotel an der Oper Chemnitz
195,- € 87,- € Ausschreibung/
Anmeldung
Alle Preise pro Person inklusive aller Seminarkosten sowie der Verpflegung im Seminarhotel zzgl. MwSt.
Schulungsanspruch für Seminare

Ihr Schulungsanspruch

Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Kundenfeedback Seminare K&K

Aktuelle Seminarempfehlungen

Betriebsratsvorsitz Teil 4

Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertretung Teil IV - BR-Arbeit 4.0
04.12. - 08.12.2023 in Erfurt

Zum Seminar

Arbeitsrecht Teil 2

Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
11.12. - 13.12.2023 in Dresden

Zum Seminar

Datenschutz im Unternehmen

Grundlagen für Betriebsräte und weitere Gremien
22.01. - 24.01.2024 in Zwickau

Zum Seminar