Urteil

Ist eine Kündigung während einer Krankschreibung wirksam?

Eine Frage, die regelmäßig von Anwälten geklärt werden muss: Kann ein Arbeitnehmer während einer Krankheit vom Arbeitgeber gekündigt werden? Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass eine Kündigung während einer Krankheit schlichtweg unwirksam sei – Sie berufen sich dabei auf ein früheres Arbeitsrecht der ehemaligen DDR, wonach eine Kündigung im Krankheitsfall oder während des Urlaubs unzulässig war.

Nach neuem Arbeitsrecht ist es allerdings durchaus möglich, einem kranken Arbeitnehmer zu kündigen. Hierbei schützt selbst das Kündigungsschutzgesetz den Arbeitnehmer nicht, denn eine Entlassung kann grundsätzlich zu jeder Zeit und überall erfolgen – auch an Sonn- oder Feiertagen wie Weihnachten oder Neujahr. Wichtig ist lediglich der Zugang der Kündigung an den Arbeitnehmer*.

Erhält der Arbeitnehmer eine Kündigung wegen Krankheit, sollte sich dieser anwaltlich beraten lassen, ob diese tatsächlich berechtigt ist. Hierzu kann innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erhoben werden. Anders als bei einer verhaltensbedingten Kündigung liegt bei einer krankheitsbedingten Kündigung eine personenbedingte Kündigung vor. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber keine zusätzliche Abmahnung erhalten muss. Hat der Arbeitnehmer häufig durch Arbeitsunfähigkeit gefehlt, sollte die Wirksamkeit der Kündigung in jedem Falle durch einen Anwalt geprüft werden.

Zum einen wird geprüft, ob der Arbeitnehmer auch in Zukunft weiterhin häufig durch Krankheit fehlen wird und ob durch die eventuell zu erwartenden Fehlzeiten die betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden. Das wäre z. B. der Fall, wenn es durch den kranken Arbeitnehmer zu Störungen im Betriebsablauf kommt oder der Arbeitgeber mit erheblichen Lohnfortzahlungskosten belastet wird.

Zuletzt erfolgt eine Interessenabwägung, bei der die beiderseitigen Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber berücksichtigt werden. Ein wichtiger Punkt sind hier die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Ursachen für die Krankheiten, die Fehlzeiten vergleichbarer Arbeitnehmer oder das Alter des Arbeitnehmers. Diese Faktoren können dazu führen, dass eine krankheitsbedingte Entlassung vom Arbeitsgericht abgelehnt wird.

 

*Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedarf gemäß § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.