Durchsetzung der Rechte des Betriebsrates

Von der Einigungsstelle bis zum Strafverfahren - welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Betriebsrat

Dieses Seminar bieten wir Ihnen aktuell als Inhouse-Seminar an.

Seminar-Nummer: 109

Leitgedanke des Betriebsverfassungsgesetzes ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber:in und Betriebsrat. Durch Missverständnisse, Meinungsverschiedenheiten und unterschiedliche Interessen ist diese in der Praxis gefährdet und nicht selten gestört.

Wie kann der Betriebsrat derartige Störungen möglichst im Vorfeld vermeiden?

Diese Frage steht zu Beginn unseres Seminars im Blickfeld. Auch bei gutem Willen können interne Konfliktvermeidungs- und Konfliktlösemechanismen scheitern. In diesem Fall verfügt der Betriebsrat zur Durchsetzung seiner Rechte über eine Reihe von rechtlich verbrieften Instrumenten. Diese werden in diesem Seminar anschaulich erläutert – stets mit wachem Blick auf die Praxis.

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Inhalt des Seminars

Grundlagen

  • Strategien des Betriebsrates zur Vermeidung von Störungen in der vertrauensvollen Zusammenarbeit
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
  • Informationsrechte des Betriebsrates

Einigungsstellenverfahren

  • Zuständigkeit der Einigungsstelle
  • Bildung der Einigungsstelle
  • Verhandlungen vor der Einigungsstelle

Das Beschlussverfahren

  • Einleitung des Beschlussverfahrens durch den Betriebsrat
  • Abgrenzung des Beschlussverfahrens zum Einigungsstellenverfahren
  • Das besondere Beschlussverfahren

Die einstweilige Verfügung

  • Voraussetzung für die Beantragung
  • Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund
  • Ablauf des Verfahrens

Strafverfahren nach § 119 BetrVG

  • Behinderung und Beeinflussung des Betriebsrates
  • Fristen bei Antragstellung
  • Antragstellung für ein Verfahren nach § 119 BetrVG

Ordnungswidrigkeiten nach § 121 BetrVG

  • Missachtung der Informationspflichten nach dem BetrVG
  • Falsche oder verspätete Informationen seitens der Arbeitgebenden
  • Bußgeldvorschriften

Inhouse-Anfrage

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    Wählen Sie das gewünschte Themengebiet aus. Im nächsten Schritt können Sie dann das passende Seminarthema auswählen. Weitere Themenschwerpunkte notieren Sie bitte im Bemerkungsfeld.


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    Schulungsanspruch für Seminare

    Ihr Schulungsanspruch

    Die Freistellung der Betriebsratsmitglieder erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
    Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.

    Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?

    Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

    Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

    Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

    Um eine Inhouse-Schulung für sich und Ihr Gremium zu buchen und diese auch rechtssicher zu beschließen, müssen Sie im Gremium den notwendigen Beschluss fassen. Was es hierbei zu beachten gilt, erfahren Sie auf unserer Wissensseite zur Beschlussfassung. Außerdem haben wir Ihnen verschiedene Vorlagen erstellt, welche Sie für die offizielle Beschlussfassung an die Arbeitgebenden benötigen.

    Betriebsrat

    Vorlage einer Beschlussfassung als PDF

    Download der Vorlage

    JAV (BetrVG)

    Vorlage einer Beschlussfassung als PDF

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    SBV

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    Personalrat (BPersVG)

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